AGB  Restaurant Baradox, Sihlstrasse 73, 8001 Zürich

 

Allgemeines

Sie finden nachstehend die allgemeinen Bedingungen für Veranstaltungen des Restaurants Baradox in der Folge (kurz Restaurant genannt). Die Vertragsbestandteil des von Ihnen (in der Folge kurz Veranstalter genannt) erteilten Auftrages sind. Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.

 

Grundlage/ Zustandekommen des Vertrages

Als Grundlage gilt die Reservations-/Auftragsbestätigung bzw. die vom Kunden unterzeichnete Offerte. Zusatzinformationen, wie nachträglich erstellte Instruktionen (Küchenavis, Organisationspläne, Ablaufpläne, Angebote oder Dienstleistungen usw. sind integrierter Bestandteil der Reservationsbestätigung oder der Offerte. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Eine unter- oder Weitervermietung sowie Nutzung von Räumlichkeiten zu anderen, als vereinbarten Zwecken, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Kunden, Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

 

Optionsdaten

Optionsdaten (Offerten, Verträge) sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist können wir über das reservierte Datum frei verfügen, sofern der Kunde nicht schriftlich bestätigt hat.

Die Bestätigung muss am letzten Tag der Optionsfrist bei uns eingegangen sein.

Garantie zu erbringende Mindestkonsumation

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass bei fix reservierten Veranstaltungen und Exklusiven Reservierungen die in der Bestätigung festgelegte Mindestkonsumation als garantierter Mindestumsatz gilt und in Rechnung gestellt wird.

 

Stornogebühr bei fixen Veranstaltungen / Mindestkonsumation

bis 4 Wochen vor Veranstaltung:    15% des zu erwartenden Gesamtumsatzes / Mindestkonsumation

4 Wochen bis 72h Stunden:    25% des zu erwartenden Gesamtumsatzes /  Mindestkonsumation

24h - 48h bis Termin:   75% des zu erwartenden Gesamtumsatzes / Mindestkonsumation

24h bis Termin:    100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes / Mindestkonsumation

 

Vertragsauflösung durch das Restaurant

Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen das Veranstaltungsverhältnis zu beenden. wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet, sowie im Fall von höherer Gewalt. Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtig. 

 

Preise

Unsere Preise verstehen sich inklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben.

Getränke und Speisenverrechnung

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden Getränke und Speisen gemäss dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Veranstalter unterwirft sich der Bezifferung durch das Restaurant.

 

Versicherungen

Der Vertragspartner ist verpflichtet eingebrachtes Gut gegen alle denkbaren Risiken zu versichern.

Das Restaurant lehnt jede Haftung ab.

Die Bewachung von Personen/ Gegenständen während / zwischen den Veranstaltungen obliegt dem Vertragspartner. Das Restaurant haftet ausschliesslich nur für gegen Quittung in Verwahrung genommene Gegenstände. Lieferscheine für Warenlieferungen zu Gunsten Dritter gelten nicht als Verwahrungsquittung. Zeichnungsberechtigt für Verwahrungsquittungen sind ausschliesslich unsere Kadermitarbeiter.

 

Haftung

Der Veranstalter haftet für jede Beeinträchtigung und Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, seine Gäste oder durch ihn Beauftragte verursacht werden, ohne Rücksicht darauf, ob ihn daran ein Verschulden trifft. Gegebenenfalls kann das Restaurant den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Die Haftung liegt auch bei fehlenden Geräten beim Vertragspartner.

 

Servicezeiten

Als ordentliche Servicezeiten gelten Montag bis Sonntag bis 24.00 Uhr, diese sind in den vereinbarten Preisen eingerechnet. Falls keine andere Vereinbarungen getroffen wurden endet die Servicezeit um 0.00 Uhr. Über das übliche Mass hinausgehende Arbeitszeiten werden zusätzlich verrechnet. Wartezeiten, die mehr als 15 Minuten über die vereinbarten Servicezeiten hinausgehen, werden zusätzlich nach jeweiligen Stundenansätzen verrechnet.

 

Veranstaltungen mit Verlängerung

Für Veranstaltungen, die länger als die offiziellen Schliessungszeiten dauern, errechnen wir zusätzlich die Überzeitbewilligung in Form eines Mindestumsatzes von Fr. 300.00 pro Stunde.

 

Musik

Unter der Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nachtruhe ist im Aussenbereich des Restaurants ab 22.00 Uhr auf unnötigen Lärm zu verzichten. Wir bitten um Verständnis, dass das Restaurant als Veranstaltungsort gesetzlich dazu verpflichtet ist, für die Einhaltung der diversen behördlichen Auflagen zu sorgen. Die Kosten für sämtliche behördlichen Anmeldungen, Auflagen und Bussen gehen zur Gänze zu Lasten des Veranstalters. 

 

Ruhe und Ordnung

Die Benutzer der gemieteten Räumlichkeiten sind zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet . Unser Restaurant behält sich vor, von Reservationen entschädigungslos zurückzutreten oder Veranstaltungen abzubrechen, wenn der ordentliche Geschäftbetrieb, die Sicherheit von Personen oder der Ruf gefährdet sind. Dies ist insbesondere der Fall. wenn unwahre oder unvollständige Angaben über Inhalt und

Verlauf der Veranstaltung gemacht wurden.

 

Bewilligung

Der Kunde ist für alle notwendigen Bewilligungen selbst zuständig, sofern nichts anderes in der Offerte/ Auftragsbestätigung festgehalten ist.

 

Dekoration

Der Veranstalter ist verpflichtet dem Restaurant zwecks Genehmigung jeglicher Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen Mitteilung zu machen und dessen Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch fachmännisches Personal durchgeführt werden und es müssen sämtliche feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche mit der Herstellung und dem Aufbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

 

Mitgebrachte Speisen und Getränke

Ohne schriftliche Genehmigung des Restaurants dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in das Restaurant gebracht werden. Das Restaurant behält sich vor für mitgebrachte Speisen und Getränke ein äquivalentes Entgelt in Rechnung zu stellen.

 

Reinigung, Abfall

Müssen infolge ausserordentlicher Verschmutzung Spezialreinigungen sowie zusätzliche Kehrichtabfuhren vorgenommen werden, wird dem Vertragspartner Mehraufwand verrechnet.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Restaurant Baradox.